Steuern
Steuerfuss
Während für die Einwohner der Stadt Basel keine separate Erhebung von kantonalen und Gemeindesteuern stattfindet, setzen sich die Steuern für Riehen Einwohner aus kantonalen und Gemeindesteuern zusammen.
Für Riehener Steuerpflichtige splitten sich Kantons- und Gemeindesteuer gemäss kantonalem Steuergesetz wie folgt auf:
Steuerart | Kantonsanteil | Gemeindeanteil |
---|---|---|
Einkommenssteuer (ab 2017) | 50% | 50% |
Vermögenssteuer (ab 2017) | 50% | 50% |
Die Gemeinde Riehen erhebt jedoch nicht den vollen Gemeindeanteil von 50%. Der Einwohnerrat legt jährlich den zu erhebenden Steuerfuss nach Bedarf neu fest. Bezogen auf die volle Steuer beläuft sich der Steuerfuss für die verschiedenen Steuerarten auf:
Periode | Einkommensstuer | Vermögenssteuer |
---|---|---|
Eink.-St. | Verm.-St. | |
Steuerperiode 2011 | 37.0% | 43% |
Steuerperiode 2012 | 37.0% | 43% |
Steuerperiode 2013 | 37.0% | 43% |
Steuerperiode 2014 | 37.0% | 43% |
Steuerperiode 2015 | 37.0% | 43% |
Steuerperiode 2016 | 37.0% | 43% |
Steuerperiode 2017 | 40.0% | 47% |
Steuerperiode 2018 | 40.0% | 47% |
Die fehlenden Prozente entsprechen somit der Steuereinsparung, von welcher in Riehen steuerpflichtige Personen profitieren.
Zur Abschätzung der voraussichtlichen Steuerbelastung steht Ihnen auch der Online Steuerrechner zur Verfügung.
Vorauszahlung der Steuern und Bezahlung nach Fälligkeit
Es empfiehlt sich, die Bezahlung der Steuern frühzeitig in Angriff zu nehmen. So können Sie auch von unserem attraktiven Vergütungszins profitieren und Sie sind auf der sicheren Seite, wenn es mal zu einem finanziellen Engpass kommen sollte.
Bitte beachten Sie auch, dass gemäss § 9 des Steuerreglements der Gemeinde Riehen in Verbindung mit § 139 der Steuerverordnung des Kantons Basel-Stadt ein Belastungszins auf allen nach Fälligkeit geleisteten Steuerzahlungen erhoben wird.
Vergütungs- und Belastungszinssätze:
Periode | Vergütungszinssatz | Belastungszinssatz |
---|---|---|
Verg. | Bel. | |
Kalenderjahr 2011 | 2.5% | 4.0% |
Kalenderjahr 2012 | 2.0% | 4.0% |
Kalenderjahr 2013 | 1.5% | 4.0% |
Kalenderjahr 2014 | 1.5% | 4.0% |
Kalenderjahr 2015 | 1.5% | 4.0% |
Kalenderjahr 2016 | 1.25% | 4.0% |
Kalenderjahr 2017 | 1.25% | 4.0% |
Kalenderjahr 2018 | 1.0% | 3.5% |
Falls Sie noch Einzahlungsscheine für die Steuervorauszahlung benötigen, können Sie diese hier bestellen.
Zahlungsvereinbarung / Stundung
Die Steuerrechnung kann während finanziellen Engpässen zu unangenehmen Problemen führen. Die Gemeinde Riehen bietet Ihnen deshalb im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit uns zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist das Einreichen eines Stundungsgesuches, welches unsererseits geprüft und genehmigt werden muss.
Kontakt | Zuständigkeit / Erreichbarkeit |
---|---|
Roger Buser Telefon: +41 61 646 82 32 ![]() |
Bereichsleitung, Nach- und Strafsteuerveranlagung |
Monika Walthard Telefon: +41 61 646 82 25 ![]() |
Steuererlasse und Zahlungsabkommen |